ECM für alle

Ausweitung der ECM-Verordnung

Die Verord­nung (EU) 445/2011 regelt das ECM von Güter­wa­gen. So wurde eine Methodik und Bew­er­tungs­maß­gabe geschaf­fen, um Sicher­heit und Oper­abil­ität der Fahrzeuge sicherzustellen. Bis Juni 2019 soll es ein ähn­lich­es ECM-Man­age­ment auch für alle anderen Schienen­fahrzeuge geben.

Die Kri­te­rien der ECM-Verord­nung seien abstrakt genug, um auf andere Schienen­fahrzeuge angewen­det zu wer­den. Das erläutert Michael Rösch, geschäfts­führen­der Gesellschafter der RöschCon­sult Group GmbH, in einem Beitrag im „Bahn Man­ag­er“ 4/2017. Jedoch stellen unter­schiedliche Fahrzeuge unter­schiedliche Anforderun­gen an den Instand­hal­ter. Wenn es um Loko­mo­tiv­en gehe, müssen beispiel­sweise unter­schiedliche Mark­t­struk­turen und die tech­nis­che Kom­plex­ität der Fahrzeuge berück­sichtigt werden.

Michael Rösch bezieht sich konkret auf Anforderun­gen des Anhangs III der ECM-VO und lis­tet Unter­schiede in ihrer Anwen­dung auf Güter­wa­gen und Loko­mo­tiv­en auf. Ange­fan­gen beim aufwendi­geren Zus­tandekom­men von Koop­er­a­tio­nen bis hin zum tech­nolo­gielasti­gen Kom­pe­tenz­man­age­ment fall­en einige Her­aus­forderun­gen beim ECM für Loko­mo­tiv­en ins Auge. Zugle­ich öffne sich ein Markt für weit­ere spezial­isierte ECM-Dien­stleis­ter, führt Rösch aus.

Bis Juni 2017 soll ein Bericht die derzeit­ige Fas­sung der ECM-Verord­nung bew­erten und die Zweck­mäßigkeit der Ausweitung auf alle Schienen­fahrzeuge überprüfen.

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