Ausweitung der ECM-Verordnung
Die Verordnung (EU) 445/2011 regelt das ECM von Güterwagen. So wurde eine Methodik und Bewertungsmaßgabe geschaffen, um Sicherheit und Operabilität der Fahrzeuge sicherzustellen. Bis Juni 2019 soll es ein ähnliches ECM-Management auch für alle anderen Schienenfahrzeuge geben.
Die Kriterien der ECM-Verordnung seien abstrakt genug, um auf andere Schienenfahrzeuge angewendet zu werden. Das erläutert Michael Rösch, geschäftsführender Gesellschafter der RöschConsult Group GmbH, in einem Beitrag im „Bahn Manager“ 4/2017. Jedoch stellen unterschiedliche Fahrzeuge unterschiedliche Anforderungen an den Instandhalter. Wenn es um Lokomotiven gehe, müssen beispielsweise unterschiedliche Marktstrukturen und die technische Komplexität der Fahrzeuge berücksichtigt werden.
Michael Rösch bezieht sich konkret auf Anforderungen des Anhangs III der ECM-VO und listet Unterschiede in ihrer Anwendung auf Güterwagen und Lokomotiven auf. Angefangen beim aufwendigeren Zustandekommen von Kooperationen bis hin zum technologielastigen Kompetenzmanagement fallen einige Herausforderungen beim ECM für Lokomotiven ins Auge. Zugleich öffne sich ein Markt für weitere spezialisierte ECM-Dienstleister, führt Rösch aus.
Bis Juni 2017 soll ein Bericht die derzeitige Fassung der ECM-Verordnung bewerten und die Zweckmäßigkeit der Ausweitung auf alle Schienenfahrzeuge überprüfen.